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Garantie
Unsere Kliniken gewähren Ihnen eine Garantie für die folgenden Produkte und Dienstleistungen:
Wir bieten Ihnen Garantie für alle Laborarbeiten, die in einer unserer Kliniken getätigt wurden. Im Falle eines Fehlers, der auf Materialfehler oder auf die Labortätigkeit unserer Kliniken zurückzuführen ist, werden wir das Problem lösen. Premiere Dental haftet nicht für unvorhergesehene Wurzelkanalbehandlungen nachdem der/die Zahn/Zähne schon für die Kronen- & Brückenarbeit vorbereitet wurde(n).
Sehr selten passiert es, dass die Zähne ein Präparationstrauma während der Kronen- & Brückenbehandlung erleiden, was dann im Nachhinein eine Wurzelkanalbehandlung zur folge hat.
Garantie für behandlungen:
Kronen 5 Jahren
Brücken (minimum 3 unit) 5 Jahren
Inlay 2 Jahren
Implantat (nur Produkt) 10 Jahren
Biohorizons Implantat Life-long (nur Produkt)
Teilprothese pro Kiefer 3 Jahren
Vollprothese 1 Jahren
Die Garantie wird reduziert oder gemindert:
• Wenn der Patient seine Mundhygiene vernachlässigt.
• Wenn Behandlungen ungeachtet der ausdrücklich konträren Meinung des Zahnarztes durchgeführt wurden.
• Im Fall einer Unfallsbeschädigung, zum Beispiel wenn die Zahnprothesen herunterfallen.
• Wenn der Patient innerhalb kürzester Zeit eine beträchtlich Menge an Gewicht verliert oder zunimmt.
• Wenn der Patient es unterlässt, unserem Büro vorher die Durchführung der Garantie durch eine unserer Kliniken oder einer unserer Premiere Dental Personen anzuzeigen.
• Wenn das Zahnfleisch oder die Kieferknochen des Patienten von Natur aus reduziert sind.
• Wenn der allgemeine Gesundheits- und medizinische Zustand des Patienten eine negative Auswirkung auf den Zustand der Zähne ausübt (zum Beispiel Diabetes, Epilepsie, Osteoporose, Zustand nach Röntgenbestrahlung oder Chemotherapie).
• Wenn entfernbare Teile, wie Teil- oder Vollprothese, nicht herausgenommen und in angemessener Art und Weise gepflegt werden.
• Bei jeglicher vorläufiger Arbeit.
• Im Falle nicht erfüllter Zahlungsverpflichtungen.




