Cumulus Tag Cloud
Nützliche Informationen
Wie/ Wieso können Sie in Ungarn sparen?
Eine ungarische zahnmedizinische Behandlung bietet Ihnen die Möglichkeit, eine hochwertigen und anspruchsvollen Diensleistung zu einem günstigen Preis in Anspruch zu nehmen. Die Gründe dafür liegen allerdings nicht etan an qualitativ minderwertigen Zahnersätzen oder gar an mangelder Sicherheit. Die Ursachen für den grossen preislicher Unterschied sind die Miet, - und Personakosten, welche verglichen mit der Schweiz und Deutschland, massiv tiefer sind. Trotzdem stehen die ungarischen Zahnkliniken in punkto Technik, Hygiene und Ambiente den schweizerischen und deutschen Kliniken in nichts nach, im Gegenteil.
Auch die praktizierenden Zahnärzte haben alle die exakt gleiche Ausbildung durchlaufen wie die deutschen Kollegen und werden laufend in Österreich und Deutschland weitergebildet, um immer auf dem neusten Stand zu bleiben. Ein Beispiel ist dafür die zahnmedizinische Fachausstellung und Weiterbildungskonferenz Dental World, welche seit Jahre 2001 mit dem Motto: DREI TAGE IM DIENSTE DER ZAHNMEDIZIN jedes Jahr in Budapest stattfindet.
Über die krankenkassen in der Schweiz In Deutschland und In Österreich
Ab 2004 müssen auch die Gesetzlichen Krankenkassen die Behandlungen in Ungarn (EU) übernehmen. Es gelten die gleiche Zuschüsse wie in Deutschland o. Österreich. Allerdings sollten sich die deutsche Versicherten die Behandlung vorher bei Ihrer Krankenkasse genehmigen lassen.
Nach dem Abschluss der Behandlung erhalten Sie eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Wie hoch der Anteil ist, die von der Kasse übernommen wird, hängt von Ihrer persöhnlichen Versicherung ab.
Welche Kosten kommen auf Sie zu?
• Wenn im Rahmen der bisherigenBehandlung noch kein Heil- und Kostenplan aufgestellt wurde, ist es ratsam aber nicht zwingend, zunächst einen Zahnarzt in Deutschland aufzusuchen und sich von diesem einen Heil- und Kostenplan aufstellen zu lassen. Die Erstellung erfolgt kostenlos.
• Vom ausländischen Zahnarzt lassen Sie sich auf dieser Grundlage einen eigenen Heil- und Kostenplan erstellen.
• Der Kostenvoranschlag sollte auf Deutsch oder eventuell auch auf Englisch erstellt werden. Das ist schriftlich, per Email oder persönlich möglich.
• Mit diesen Unterlagen wenden Sie sich dann an Ihre Krankenversicherung.
• Die wiederum teilt Ihnen daraufhin mit, welcher Anteil der Kosten von ihr übernommen wird.
• Im Anschluss an die Behandlung im Ausland reichen Sie die Rechnung bei ihrer Krankenkasse ein und bekommen dann den vereinbarten Anteil erstattet. In jedem Fall müssen Kassenpatienten die Behandlungskosten im EU-Ausland wie ein Privatpatient zuerst selbst bezahlen. Erst hinterher wird die Rechnung bei der Krankenkasse eingereicht und die anteiligen Kosten der Behandlung erstattet. Nach der Behandlung im EU Ausland werden die vom Patienten gezahlten Kosten nur dann von seiner Krankenkasse erstattet, wenn die Rechnung des Zahnarztes eine detaillierte Aufstellung der Kosten aufweist, sowie mit Stempel und Unterschrift des behandelnden Arztes/Praxis versehen ist.




